Polizeiliche Massnahmen

Das Rayonverbot zählt zu den häufigsten Massnahmen gegen Fans, die von der Polizei ausgesprochen werden. Die Behörden können national gültige Rayonverbote von bis zu 3 Jahren aussprechen.

Dies ist im «Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen» festgelegt und verbietet das Betreten eines bestimmten geografischen Bereichs (Rayon) während einer gewissen Zeit. Rayonverbote werden unabhängig von Stadionverboten ausgesprochen und unterliegen anderen Regelungen. Zudem führt ein Rayonverbot zur Aufnahme in die Datenbank HOOGAN.

Rayonverbot

Die Betroffenen müssen sich selbst über die entsprechenden Rayons informieren. Hierzu wurde eigens eine Plattform eingerichtet, wo die Rayons schweizweit einsehbar sind. Diese findest du unter www.rayonverbot.ch.

HOOGAN

Personen, gegen die eine Massnahme verhängt wird, werden in der Regel im elektronischen Informationssystem HOOGAN erfasst. Dies gilt insbesondere bei polizeilichen Massnahmen und auch ein von der Polizei empfohlenes Stadionverbot kann zu einer Eintragung in der Datenbank führen.

Übersicht polizeiliche Massnahmen

Das «Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen» und das fedpol sehen verschiedene Massnahmen gegen Sportfans vor.

Rayonverbot Dadurch wird einer Person verboten, sich innerhalb bestimmter Gebiete (Rayons) für eine gewisse Zeitdauer während einer Sportveranstaltung aufzuhalten.
Meldeauflage Die betroffene Person wird verpflichtet, sich zu bestimmten Zeitpunkten, also beispielsweise während eines Fussballspiels, persönlich bei der Polizei zu melden.
Polizeigewahrsam Mittels Polizeigewahrsams wird eine Person für eine bestimmte Dauer von der Polizei festgehalten, um sie an Gewalttätigkeiten zu hindern.
Ausreisebeschränkung Personen kann die Ausreise aus der Schweiz in ein bestimmtes Land untersagt werden, z.B. bei Auswärtsspielen eines Teams im Europacup.
Empfehlung auf Stadionverbot Die zuständige Behörde kann den Organisatoren von Sportveranstaltungen empfehlen, gegen Personen Stadionverbote auszusprechen.

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